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Widerrufsjoker sticht bei Autokredit der BMW Bank

08. August 2019 | rund ums Auto
Der Widerruf ihres Autokredits bei der BMW Bank hat sich für eine Verbraucherin gelohnt. Sie kann ihren Pkw an die Bank geben und erhält ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Ravensburg mit aktuellem Urteil entschieden (Az.: 2 O 164/19). Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich die Verbraucherin nicht anrechnen lassen, d. h. sie bekommt jeden Cent plus
Thomas Sittner
Thomas Sittner

Thomas Sittner ist Anwalt bei CLLB Rechtsanwälte in München und hier als kompetenter Rechtsberater in den...

Der Widerruf ihres Autokredits bei der BMW Bank hat sich für eine Verbraucherin gelohnt. Sie kann ihren Pkw an die Bank geben und erhält ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Ravensburg mit aktuellem Urteil entschieden (Az.: 2 O 164/19). Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich die Verbraucherin nicht anrechnen lassen, d. h. sie bekommt jeden Cent plus Zinsen von der Bank zurück.

Der Widerruf einer Autofinanzierung ist grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen oder Verbraucherinformationen verwendet hat. „Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Der Clou dabei ist, dass es sich bei Autofinanzierungen vielfach um ein sog. verbundenes Geschäft handelt. Das bedeutet, dass bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Daher ist der Widerruf besonders für Dieselfahrer interessant. Angesichts von Fahrverboten und Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge bietet der Widerrufsjoker eine finanziell lukrative Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das Auto zurückzugeben“, so Rechtsanwalt Sittner.

Das Landgericht Ravensburg entschied in dem vorliegenden Fall, dass die BMW Bank die Kundin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt habe. Daher sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf wirksam erfolgt. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Verbraucherin das Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt hatte. Das Widerrufsrecht sei dadurch nicht verwirkt. Die Verbraucherin erhält daher ihre Zahlungen aus dem Kreditvertrag vollständig zurück, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse sie sich nicht anrechnen lassen, so das Gericht.

Fehler, die zum Widerruf einer Autofinanzierung berechtigen, sind nicht nur der BMW Bank, sondern auch zahlreichen anderen Banken unterlaufen. Entsprechende Urteile liegen beispielsweise auch gegen die VW Bank oder Mercedes Benz Bank vor. Der Widerruf der Autofinanzierung kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ist dabei unerheblich. „Entsprechendes gilt übrigens auch bei Leasingverträgen“, sagt Rechtsanwalt Sittner.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/ 

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